Grenzwerte der Sozialversicherung für 2022
Die voraussichtlichen Grenzwerte für die Sozialversicherung für das Jahr 2022 können dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden.
Die voraussichtlichen Grenzwerte für die Sozialversicherung für das Jahr 2022 können dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnommen werden. Eine Übersicht finden Sie >>> hier.
Das Besondere bei diesem Jahreswechsel: Die meisten Grenzwerte, z.B. die Bezugsgrößen, die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben unverändert zum Vorjahr.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der Wert sogar im Westen abgesenkt, im Osten geringfügig erhöht. Ursache für diese ungewöhnliche Entwicklung sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die zu einer Absenkung der der Bruttolöhne und Gehaltssummen im vergangenen Jahr 2020 geführt haben. Diese Zahlen sind die Basis für die Festsetzung der Grenzwerte in 2022.
Die Verordnung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Quelle: BMAS, BDA
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