Free

Grundrente und Minijob

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Grundrente in Kraft. Profitieren sollen Personen, die mindestens 33 Jahre an anrechenbaren Rentenzeiten zurückgelegt haben und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, wenn die spätere Rente für die Sicherstellung des Lebensunterhalts im Alter nicht ausreicht.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Planung für die goldenen Jahre: Fokus auf Basisrenten.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Grundrente in Kraft. Profitieren sollen Personen, die mindestens 33 Jahre an anrechenbaren Rentenzeiten zurückgelegt haben und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, wenn die spätere Rente für die Sicherstellung des Lebensunterhalts im Alter nicht ausreicht. 

Als anrechenbare Zeiten  zählen insbesondere Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund von

  • Beschäftigungen,
  • Kindererziehungszeiten,
  • Pflegezeiten und
  • Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.

 

Als Beschäftigungszeiten gelten auch die Zeiten mit einem Minijob. Denn auch dann besteht ja Rentenversicherungspflicht, der Beschäftigte zahlt nur den Differenzbeitrag zwischen dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag von 15 Prozent und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag (2021 sind das 3,6 Prozent). Gut angelegtes Geld, denn die Zeiten gelten als volle Rentenversicherungsbeiträge. Sie erhöhen zwar nicht die Grundrente, werden aber zeitlich angerechnet. 

Ausnahme: Hat sich der Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen und deshalb nur der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers gezahlt, werden die Zeiten nicht angerechnet. Man kann daher jedem Minijobber nur empfehlen, es bei der Versicherungspflicht zu belassen und die mögliche Befreiung nicht zu beantragen.

 

 

Foto: © Adobe Stock/M. Schuppich

 

Diesen Beitrag teilen: