Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 2023

Wir hatten bereits über die Absicht der Regierung berichtet, die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze dauerhaft anzuheben. Nach dem neuen SGB-IV-Änderungsgesetz wird diese Grenze ab 2023 vollends entfallen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Ein Rechtskonzept, dargestellt mit einem Ordner mit der Aufschrift „regelaltersgrenze“, einem Paragraphensymbol und einer Gerechtigkeitsskala auf einem Schreibtisch, die die Rechtsausgewogenheit in Bezug auf das Rentenalter symbolisiert.
Foto:©stock.adobe.com/MQ-Illustrations

Zur Erinnerung: Vor Corona war ein jährlicher Hinzuverdienst von maximal 6.300 Euro ohne Anrechnung auf die Rente möglich. Während der Pandemie wurde die Grenze vorübergehend angehoben und beträgt für das Jahr 2022 46.060 Euro. Sie wird nun ganz aufgehoben.

Bei den Beziehern einer Erwerbsminderungsrente gibt es zwar weiterhin eine Einkommensgrenze, diese wird aber kräftig angehoben und orientiert sich an der Bezugsgröße. Sie wird daher jährlich entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Für 2023 wird hier voraussichtlich ein Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro (West) bzw. 17.272,50 Euro (Ost) ohne Rentenkürzung möglich sein.

Mit diesen Maßnahmen soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dabei geht es primär um die so genannten Baby-Boomer, die in den kommenden Jahren in großer Zahl aus dem Arbeitsleben ausscheiden werden. Durch die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeiten soll diesen der Übergang in die Rente bei gleichzeitiger – teilweiser – Weiterbeschäftigung ermöglicht werden.

Quelle: eigene Recherche

Diesen Beitrag teilen: