Identifikationsnummer für Datensätze
Im Meldeverfahren mit den Krankenkassen kommt es gelegentlich vor, dass eine Meldung irrtümlich oder falsch abgegeben wurde und diese deshalb storniert werden muss. I
Im Meldeverfahren mit den Krankenkassen kommt es gelegentlich vor, dass eine Meldung irrtümlich oder falsch abgegeben wurde und diese deshalb storniert werden muss. In vielen Fällen funktioniert das auch problemlos, der Abgleich erfolgt über die ursprünglich gemeldeten Daten, sodass die Stornierung der zugrunde liegenden – fehlerhaften – Meldung zugeordnet werden kann. Gelegentlich kam es aber – schon aufgrund der großen Zahl an Meldungen (rund 100 Millionen jährlich) – dabei zu Problemen. Deshalb wurde zum 01.01.2021 eine neue, eindeutige Datensatz-ID (Identifikationsnummer) eingeführt. In den Datensatz Meldungen (DSME) wurde dafür das Feld „Datensatz-ID Ursprungsmeldung“ neu aufgenommen. Das Feld hat 32 Stellen.
Die Datensatz-ID muss ab dem 01.01.2021 für alle Meldungen, die einen Zeitraum ab dem 01.01.2021 betreffen, verpflichtend angegeben werden.
Foto: © Adobe Stock/MQ-Illustrations