Im Januar geht es los: Arbeitsunfälle können digital gemeldet werden
Pflicht wird es erst ab 2028, aber starten können Sie schon jetzt.
Wenn es trotz aller Vorsicht doch einmal passiert und es zu einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt, müssen Sie in vielen Fällen eine Meldung an die Berufsgenossenschaft machen. Das geht schon jetzt über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dort können Sie ein Benutzerkonto einrichten, dann müssen Sie Ihre Daten nicht jedes Mal neu eingeben. Die Dateneingabe erfolgt Schritt für Schritt und ist unkompliziert. Mit der Nutzung der digitalen Meldung können Sie das ganze Verfahren beschleunigen und Ihr Mitarbeiter erhält so schneller die Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft.
Quelle: DGUV, L+G Redaktion