Inflationsausgleichsprämie auch für Minijobber möglich
Die Bundesregierung hat mit Blick auf die hohe Inflation und die gestiegenen Energiepreise die Möglichkeit einer steuer- und beitragsfreien Zahlung von bis zu 3.000 Euro durch den Arbeitgeber beschlossen.
Die Sonderzahlung kann auch für Minijobber geleistet werden, ohne dass dadurch Versicherungspflicht eintritt. Da die Zahlung steuer- und beitragsfrei ist, wird sie auf die Entgeltgrenze von 520 Euro nicht angerechnet. Wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt geleistet wird – das gilt für alle Beschäftigten.
Was bei Minijobbern noch zu beachten ist, hat die Minijobzentrale zusammengestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://magazin.minijob-zentrale.de/inflationsausgleichspraemie/
Quelle: Minijobzentrale