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Inflationsausgleichsprämie auch für Minijobber möglich

Die Bundesregierung hat mit Blick auf die hohe Inflation und die gestiegenen Energiepreise die Möglichkeit einer steuer- und beitragsfreien Zahlung von bis zu 3.000 Euro durch den Arbeitgeber beschlossen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Stapel von Münzen in aufsteigender Reihenfolge mit darauf liegenden Würfeln mit Wirtschaftssymbolen und dem deutschen Wort „Inflationsausgleich“, das Finanzstrategien und Wirtschaftskonzepte symbolisiert.
Foto: © stock.adobe.com/magele-picture

Die Sonderzahlung kann auch für Minijobber geleistet werden, ohne dass dadurch Versicherungspflicht eintritt. Da die Zahlung steuer- und beitragsfrei ist, wird sie auf die Entgeltgrenze von 520 Euro nicht angerechnet. Wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt geleistet wird – das gilt für alle Beschäftigten.

Was bei Minijobbern noch zu beachten ist, hat die Minijobzentrale zusammengestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://magazin.minijob-zentrale.de/inflationsausgleichspraemie/

Quelle: Minijobzentrale

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