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Insolvenzgeldumlage sinkt 2022

Die Ansprüche der Beschäftigten auf Insolvenzgeld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers werden durch eine von den Unternehmen zu zahlende Umlage finanziert. Nach dem Gesetz liegt der Umlagesatz bei 0,15 Prozent. Die Bundesregierung kann davon allerdings durch Rechtsverordnung nach unten abweichen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Insolvenzgeldumlage

Die Ansprüche der Beschäftigten auf Insolvenzgeld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers werden durch eine von den Unternehmen zu zahlende Umlage finanziert. Nach dem Gesetz liegt der Umlagesatz bei 0,15 Prozent. Die Bundesregierung kann davon allerdings durch Rechtsverordnung nach unten abweichen.

Für 2021 lag die so reduzierte Umlage bei 0,12 Prozentpunkten. Für 2022 soll sie weiter abgesenkt werden und nur noch 0,09 Prozent betragen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt bereits vor. Grund für die günstige finanzielle Situation ist vermutlich das Aussetzen der Verpflichtung zum Insolvenzantrag durch die entsprechenden Corona-Verordnungen.

Quelle: BMAS

Teaserfoto: © Adobe Stock/chinnarach

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