Job-Fahrräder
Wir bieten unseren Mitarbeitern E-Bikes an. Gibt es aus steuerlicher Sicht Bedenken, wenn ein Mitarbeiter zwei E-Bikes bekommt?
Frage
Wir bieten unseren Mitarbeitern E-Bikes an. Gibt es aus steuerlicher Sicht Bedenken, wenn ein Mitarbeiter zwei E-Bikes bekommt?
Antwort
Steuerrechtlich gibt es keine Bedenken. Wenn ein Mitarbeiter zwei E-Bikes zur privaten Nutzung erhält, muss für beide Räder die 1%-Regelung angewendet werden und dieser gesamte geldwerte Vorteil ist steuerpflichtig.
Bei Firmenwagen gilt die gleiche Regelung. Wenn ein Arbeitnehmer zwei Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt (sicherlich ein eher seltener Fall), ergibt sich für beide Fahrzeuge ein geldwerter Vorteil in Höhe von 1% des Bruttolistenpreises und zusätzlich muss für einen Pkw der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0.03% vom Bruttolistenpreis mal Entfernungskilometer berechnet werden.
Hinweis:
Sofern ein Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen ist (gilt bei Motoren, die Geschwindigkeiten von über 25 Stundenkilometer unterstützen), muss laut BMF-Schreiben vom 23.11.2012 zusätzlich zu der 1%-Regelung ein geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,03% vom Bruttolistenpreis mal Entfernungskilometer) ermittelt werden.
Thomas Fromme, alga-Competence-Center