Keine Doppelbesteuerung von Renten
Im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten tritt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf.
Im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten tritt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf. Dies erklärt die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP. Eine doppelte Besteuerung, nach der sich die Fraktion erkundigt hatte, müsste gegebenenfalls korrigiert werden. Der Bundesregierung seien allerdings keine Fälle doppelter Besteuerung bekannt.
Quelle: Bundesregierung
Foto: Jonas Glaubitz/Fotolia