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Kinderkrankengeldanspruch verlängert

Wer ein krankes Kind betreuen muss, hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf ein Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.

Wer ein krankes Kind betreuen muss, hat Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf ein Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzungen:

  • ärztliches Attest
  • keine andere Betreuungsmöglichkeit im eigenen Haushalt
  • das Kind ist unter 12 Jahre alt oder auf Hilfe angewiesen

 

Die Dauer des Krankengeldes ist je Kind auf 10 Tage für jeden Elternteil begrenzt, Alleinerziehende können 20 Tage bekommen. Pro Jahr ist der Anspruch insgesamt auf 25 Arbeitstage bzw. 50 Arbeitstage (Alleinerziehende) beschränkt. 

Coronabedingt wird der Anspruch um weiter fünf Tage je Elternteil bzw. zehn Tage für Alleinerziehende verlängert.

alga-Competence-Center

 

 

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