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„Kleine Pflegereform“ verabschiedet

Alle Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden. Das ist Gegenstand der Pflegereform, die jetzt verabschiedet wurde.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Ein medizinisches Fachpersonal im grünen Kittel hält ein rosa Sparschwein in der Hand, das die finanziellen Aspekte der Gesundheitsversorgung und die Ersparnisse in der Medizinbranche symbolisiert.

Alle Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden. Das ist Gegenstand der Pflegereform, die jetzt verabschiedet wurde.

Die wesentlichen Änderungen:

  • Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.
  • Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, soll es einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel geben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht.
  • Pflegekräfte sollen künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. Außerdem wird mit der Pflegereform Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich gemacht.
  • Ab 2022 wird die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten.
  • Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.

Quelle: BMG, Bundestag

 

 

Teaaserbild: © Adobe Stock/Liudmila Dutko

 

 

 

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