Konsultationsvereinbarung mit Belgien verlängert
Grundsätzlich laufen die Regelungen der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien am Ende eines Monats aus, wenn eine Verlängerung nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats schriftlich vereinbart wird.
Grundsätzlich laufen die Regelungen der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien am Ende eines Monats aus, wenn eine Verlängerung nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats schriftlich vereinbart wird. Mitte Juni verständigten sich die beiden Länder jedoch auf ein Fortbestehen der Vereinbarung bis zum 30.09.2021. Die Möglichkeit einer früheren Beendigung bleibt zwar grundsätzlich möglich, wir erwarten jedoch nicht, dass diese Möglichkeit genutzt wird.
Quelle: BMF-Schreiben vom 18.06.2021 – IV B 3 – S 1301-BEL/20/10002 :001
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