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Konsultationsvereinbarung mit Belgien verlängert

Am 31.08.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die bereits dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für Grenzpendelnde.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Eine hölzerne Lohnsteuermarke mit der Aufschrift „Lohnsteuer“ auf einem Dokument, daneben Euro-Banknoten und -Münzen, weist auf finanzielle Unterlagen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer von Arbeitnehmern in einem deutschsprachigen Land hin.

Am 31.08.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die bereits dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für Grenzpendelnde. Die deutsch-belgische Vereinbarung wurde erstmals am 06.05.2020 abgeschlossen und am 20.05.2020 sowie 22.06.2020 verlängert. Die zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens haben nun vereinbart, die Anwendung der Konsultationsvereinbarung bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Quelle: BMF

Foto: © bilderbox / stock.adobe.com

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