Konsultationsvereinbarung mit Belgien verlängert
Am 31.08.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die bereits dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für Grenzpendelnde.
Am 31.08.2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die bereits dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für Grenzpendelnde. Die deutsch-belgische Vereinbarung wurde erstmals am 06.05.2020 abgeschlossen und am 20.05.2020 sowie 22.06.2020 verlängert. Die zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens haben nun vereinbart, die Anwendung der Konsultationsvereinbarung bis zum 31.12.2020 zu verlängern.
Quelle: BMF
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