Kostenübernahme bei Trauerfeier eines verstorbenen Beschäftigten
Fragen aus den ARGEn Entgeltabrechnung Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist verstorben. Für die Trauerfeier/Beerdigung wurde ein Trauerkranz im Wert von 100,00 € gekauft.
Frage
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens ist verstorben. Für die Trauerfeier/Beerdigung wurde ein Trauerkranz im Wert von 100,00 € gekauft.
Unsere Frage: Ist ein Trauerkranz eine Sachzuwendung?
Antwort
Bei einem Trauerkranz handelt es sich nicht um eine Zahlung von Arbeitslohn. Somit liegt auch kein Sachbezug vor. In der R 19.9 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) wird von Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers gesprochen. Dieser Sachverhalt liegt aber nicht vor.
Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Markus Stier
Zielsetzung der ARGEN sind Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch einschlägige Informationen über neue Rechtsnormen und jüngste Rechtsprechung und ihre praktische Umsetzung. Neben Fachinformationen aus erster Hand und einem intensiven Erfahrungsaustausch unter Kollegen/innen werden gemeinsam mit den Teilnehmern Vorgaben und Stellungnahmen gegenüber dem Gesetz und Verordnungsgeber für eine praxisorientierte Gestaltung gesetzlicher Neuregelungen erarbeitet. Die ARGEN treffen sich in der Regel zweimal jährlich für jeweils zwei Tage.
Diese Rubrik stellt einen kleinen Ausschnitt der Tagesfragen, welche in den ARGEN aktuell gestellt und beantwortet wurden.