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Krank in den ersten vier Wochen

FRAGE: Wir haben einen Arbeitnehmer zum 19.04.2022 eingestellt. Der Arbeitnehmer hat uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 19. bis zum 21.04.2022 vorgelegt. Aufgrund der Wartezeit von vier Wochen zahlen wir dem Arbeitnehmer für die drei Tage keine Entgeltfortzahlung. Die Anmeldung erfolgt systemseitig zum 22.04.2022. Ist das korrekt und, wenn ja, würde dann die Krankenkasse überhaupt Krankengeld zahlen?

Fragen aus den ARGEn
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FRAGE: Wir haben einen Arbeitnehmer zum 19.04.2022 eingestellt. Der Arbeitnehmer hat uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 19. bis zum 21.04.2022 vorgelegt. Aufgrund der Wartezeit von vier Wochen zahlen wir dem Arbeitnehmer für die drei Tage keine Entgeltfortzahlung. Die Anmeldung erfolgt systemseitig zum 22.04.2022. Ist das korrekt und, wenn ja, würde dann die Krankenkasse überhaupt Krankengeld zahlen?

 

ANTWORT: Neu eingestellte Arbeitnehmer haben in den ersten vier Wochen (28 Kalendertage) des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn ein Arbeitnehmer in dieser Wartezeit erkrankt, besteht ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Für den Arbeitgeber handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung (Entgeltkürzung). Ab dem 29. Kalendertag besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung maximal für sechs Wochen (42 Kalendertage).

Nach § 186 Abs.1 Sozialgesetzbuch (SGB) V beginnt die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse mit dem Tag, an dem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis begründet wird (Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt).

Die Versicherungspflicht tritt in diesen Fällen ein am Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit; spätestens am ersten Tag des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.

Somit ist die Anmeldung zum 22.04.2022 korrekt. Dadurch weicht das sozialversicherungsrechtliche Datum der DEÜV-Anmeldung (22.04.2022) ab vom arbeitsrechtlichen Eintrittsdatum (19.04.2022), ab dem die vier Wochen ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung zählen. Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit vom 19. bis zum 21.04.2022 müsste der Arbeitnehmer Krankengeld bei seiner Krankenkasse beantragen.

 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand und Thomas Fromme

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