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Krankengeldzuschuss

Ist der Krankengeldzuschuss als Netto-Brutto-Hochrechnung lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig?

Fragen aus den ARGEn
Lesezeit 1 Min.

Frage
Ist der Krankengeldzuschuss als Netto-Brutto-Hochrechnung lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig?
 
Antwort
Krankengeldzuschüsse, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Krankengeld oder Krankentagegeld aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhält, sind lohnsteuerpflichtig. Fällt aufgrund des geringen Zuschusses keine Lohnsteuer (Monatstabelle) an, muss der Zuschuss dennoch im Lohnkonto eingetragen werden. Somit erfolgt auch ein späterer Ausweis in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zu beachten ist ebenfalls, dass bei einer Unterbrechung von fünf oder mehr Arbeitstagen ein „U“ für die Unterbrechung im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung zu hinterlegen ist.
 
In der Sozialversicherung findet § 23c SGB IV Anwendung, wonach Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezuges von Krankengeld, Krankentagegeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld weiter erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt im Sinne des § 47 Abs. 1 SGB V nicht um mehr als 50 Euro monatlich übersteigen (Freigrenze). Somit sind diese zwar sozialversicherungspflichtig – aber nur, wenn die Freigrenze überschritten ist.
 
Nach dieser Regelung sind sowohl Krankengeldzuschüsse, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, beitragsfrei als auch Krankengeldzuschüsse, die der Arbeitgeber neben Krankengeld oder Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung zahlt, wenn das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 Euro überschritten wird.
 
Quelle: Sabine Törppe-Scholand, alga-Competence-Center

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