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Künstlersozialabgabe steigt doch nicht

Nach dem Beschluss des Bundestages dürfen Eltern und Alleinerziehende im Jahr 2021 die Kinderkrankentage einsetzen, wenn diese wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen und Schulen nicht arbeiten können. Der Bundestag hat beschlossen, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln.

Sozialversicherung
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Ein Rechtsordner mit der Aufschrift „Künstlersozialabgabe“ neben einer ausgewogenen Gerechtigkeitsskala und einem blauen Paragraphensymbol, das die rechtlichen Aspekte der Sozialabgaben für Künstler in Deutschland symbolisiert.

Mit Schreiben vom 26.10.2020 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Anhörung zum Verordnungsverfahren zur Festlegung der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2021 eingeleitet. Der Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 sah die Festlegung des Abgabesatzes in Höhe von 4,4 % vor. 

Ursprünglich wurden im Haushaltsgesetz 2021 zusätzlich bereitgestellte Bundesmittel (Entlastungszuschuss) in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro berücksichtigt, um einem stärkeren Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2021 und einer unverhältnismäßigen Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen in der pandemischen Krisensituation entgegenzuwirken. 

In der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26.11.2020 wurde der Entlastungszuschuss um rd. 9,2 Mio. Euro auf insgesamt 32,5 Mio. Euro erhöht. 

Bei der Neuberechnung des Künstlersozialabgabesatzes für das Jahr 2021 auf Basis dieser veränderten Rahmendaten ergibt sich nunmehr ein zum Vorjahr unveränderter Abgabesatz von 4,2 %. 

Im Ergebnis unterbleibt eine Anhebung des Satzes. 

Daniela Karbe-Geßler (Mitglied des alga-Competence-Center)

 

Foto: © Adobe Stock/MQ-Illustrations

 

 

 

 

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