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Künstlersozialabgabe wird teurer

Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Sozialversicherung
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Münzstapel mit Holzklötzen, auf denen Symbole und die Worte „Künstler Sozialabgabe“ zu sehen sind, was auf ein Konzept im Zusammenhang mit Sozialbeiträgen oder Steuern für Künstler schließen lässt.
Foto: © stock.adobe.com/MQ-Illustrations

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Das gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, soweit nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro jährlichem Auftragswert unterschritten wird.

Aktuell beträgt die Abgabe 4,2 Prozent des Auftragswertes. Zum 1. Januar 2023 soll die Umlage auf 5,0 Prozent angehoben werden. Das entsprechende Verfahren für die Änderung der Verordnung wurde durch die Veröffentlichung des Referentenentwurfs eingeleitet.

Quelle: BMAS

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