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Kurz & knapp: Was ist sonst noch neu?

Arbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.
Ein Laptop, auf dessen Bildschirm das Wort „ARBEITSRECHT“ angezeigt wird, umgeben von miteinander verbundenen Benutzersymbolen, weist auf die Komplexität des Kündigungsrechts hin. Das Gerät steht auf einem hellen Schreibtisch in der Nähe eines sonnendurchfluteten Fensters, daneben steht eine weiße Tasse.
Foto: © stock.adobe.com/Mathias Rosenthal

Fachkräftemigration: Neue Rahmenbedingungen für Fachkräfte aus Drittstaaten

Die Bundesregierung stellt mit der Reform die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen: die Fachkräftesäule, die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule.

  1. Fachkräftesäule: Erweiterter Zugang zur Blauen Karte EU
  2. Erfahrungssäule: Fokus Berufserfahrung
  3. Potenzialsäule: Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland

Annahmeverzugsrisiko für Arbeitgeber: Vorsicht bei vorschneller Weiterbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 29.03.2023 – 5 AZR 255/22

Das BAG entschied, dass Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten können, selbst wenn sie gekündigten Arbeitnehmern eine Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses anbieten. Dies ist der Fall, wenn Arbeitgeber sich widersprüchlich verhalten (Kündigung einerseits; nicht ernst gemeinte Weiterbeschäftigung andererseits) und sich aus Indizien ergibt, dass die Weiterbeschäftigung nicht ernst gemeint war.

Kündigungsrecht:

Neue Hürden – Kündigung muss mit „richtiger“ Unterschrift unterschrieben sein

Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, Urteil vom 28.06.2022 – 17 Sa 1400/21

Formalien sind beim Ausspruch von Kündigungen sehr wichtig! Ungenauigkeiten können zur Unwirksamkeit führen. Dies gilt auch für die Unterschrift an sich. Das LAG entschied, dass eine Kündigung richtig unter­schrieben sein muss, um wirksam zu sein und ein auf wenige Zeichen verkürztes Namens­zeichen als richtige Unterschrift nicht ausreicht.

Hinweis: Lesen Sie noch weitere aktuelle und interessante Rechtsprechungen in der aktuellen Ausgabe der LOHN+GEHALT. Unsere Expertin arbeitet dort für Sie weitere Urteile praxisgerecht auf.

Die Rechtsprechung wird für Sie aufgearbeitet von Frau Dr. Felisiak von Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte.

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