Kurzarbeitergeld: Verlängerung der meisten Corona-Sonderregelungen bis 31.3.2022 verlängert
Die einschlägige Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die einschlägige Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Damit gelten bis 31. März 2022 insbesondere die folgenden Erleichterungen:
- Verringerung der mindestens betroffenen Mitarbeiter auf 10 %
- Minusstunden müssen nicht aufgebaut werden
- Kurzarbeit ist weiterhin auch für die Zeitarbeit möglich
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in pauschal in Höhe von 50 % (die vollständige Erstattung der SV-Beiträge ist ausgelaufen)
- Die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, längstens bis zum 31. März 2022
Andere Sonderregelungen laufen hingegen zum 31. Dezember 2021 aus.
Der BDA hat auf seiner Internetseite die FAQ zur Kurzarbeit veröffentlicht und aktualisiert. Zu finden unter https://arbeitgeber.de/covid-19/.
Quelle: BDA, Bundesrat
Teaserfoto: © Adobe Stock/Racamani