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Kurzfristige Tätigkeit in Deutschland

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Frage: Ein Mitarbeiter, der unserer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet ist, soll für einen Zeitraum von fünf Tagen in Deutschland tätig werden. In der Vergangenheit haben wir bei ähnlichen Fällen, in denen Mitarbeiter aber für längere Zeiträume von teilweise bis zu vier Monaten tätig wurden, den Arbeitslohn nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Nun stellt sich die Frage, ob wir für diese kurzfristige Beschäftigung die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nutzen dürfen. 

Antwort: Ein Mitarbeiter, der unserer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet ist, soll für einen Zeitraum von fünf Tagen in Deutschland tätig werden. In der Vergangenheit haben wir bei ähnlichen Fällen, in denen Mitarbeiter aber für längere Zeiträume von teilweise bis zu vier Monaten tätig wurden, den Arbeitslohn nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Nun stellt sich die Frage, ob wir für diese kurzfristige Beschäftigung die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nutzen dürfen. 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Janette Rosenberg