Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen zum Jobticket
Das BMF hat mit Datum vom 30.05.2022 ein Schreiben zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Geltungsdauer des sog. 9 Euro-Tickets veröffentlicht.
Das BMF hat mit Datum vom 30.05.2022 ein Schreiben zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Geltungsdauer des sog. 9 Euro-Tickets veröffentlicht.
Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.
Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es für die Anwendung des § 3 Nummer 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).
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