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Mindestlohn-Auswirkungen

Lesezeit 2 Min.

Erhöhung des Mindestlohns betraf fast 6 Millionen Arbeitsverhältnisse

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunden hat eine große Anzahl von Menschen positiv betroffen. Rund 14,8 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, das entspricht rund 5,8 Millionen, hatten vor dem Stichtag im Oktober 2022 einen geringeren Stundenlohn. Die Betroffenheit war allerdings recht unterschiedlich.

Frauen und Ostdeutsche haben besonders von der Mindestlohnerhöhung profitiert

Überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind Frauen mit rund 18 Prozent, bei Männern sind es hingegen nur gut 12 Prozent. Der Anteil bei Beschäftigten aus Ostdeutschland fällt mit rund 18 Prozent im Vergleich zu Westdeutschland (14 Prozent) höher aus. Über alle Bundesländer hinweg ist der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 18,6 Prozent am höchsten, während Baden-Württemberg mit 12,6 Prozent den niedrigsten Anteil an Beschäftigungsverhältnissen hat, die vom Mindestlohn betroffen sind. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Stark betroffen sind vor allem das „Gastgewerbe“ mit einem Anteil von 48 Prozent und die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 41 Prozent.

Der Mindestlohn entspricht 56,4 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten

Laut einer EU-Richtlinie soll der Mindestlohn bei 60 Prozent des mittleren Verdienstes – gemessen am Median – liegen. Dieses Verhältnis wird als Kaitz-Index bezeichnet. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berücksichtigen bei der Berechnung des Kaitz-Index ausschließlich Beschäftigte in Vollzeit.

Im Oktober 2022 lag der deutschlandweite mittlere Bruttostundenverdienst bei 21,29 Euro für mindestlohnberechtigte Vollzeitbeschäftigte. Der Mindestlohn von 12 Euro entsprach somit einem Anteil von 56,4 Prozent. Werden alle mindestlohnberechtigten Beschäftigten einbezogen, beträgt der mittlere Verdienst nur noch 18,94 Euro. Der Mindestlohn entspricht dann einem Anteil von 63,4 Prozent.

Erhöhung des Mindestlohns verkleinert Niedriglohnsektor deutlich

Knapp jede und jeder siebte abhängig Beschäftigte (15 Prozent) in Deutschland arbeitete im Oktober 2022 im Niedriglohnsektor. Hierunter fallen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes entlohnt werden. Somit wurden rund 6,1 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,76 Euro brutto je Stunde entlohnt. Dies waren rund 1,5 Millionen Jobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen). Der Anteil der niedrig entlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen sank somit bundesweit innerhalb eines halben Jahres von 19 Prozent auf 15 Prozent.

Besonders stark war der anteilige Rückgang in den Branchen „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (40 Prozent auf 20 Prozent), „Gastgewerbe“ (63 Prozent auf 50 Prozent) und „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (56 Prozent auf 45 Prozent). Dennoch ist der Anteil an Jobs im Niedriglohnbereich in diesen Branchen weiterhin sehr hoch.

Quelle: destatis