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Minijobber sind Einzeltäter

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Die Minijobzentrale hat mitgeteilt, dass die allermeisten Minijobber nur eine Beschäftigung ausüben. Im gewerblichen Bereich gilt das für 96,4 Prozent der Minijobber, in den Privathaushalten sind es 76,2 Prozent. Zwei oder mehr Minijobs üben nur 1,7 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigten im gewerblichen Bereich und 9,8 Prozent in Privathaushalten aus.

Insgesamt waren zum 31. März 2024 bei der Minijob-Zentrale 6.835.989 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Im gewerblichen Bereich sind es aktuell 6.586.989 Minijobberinnen und Minijobber. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 1,8 Prozent gestiegen. Die Zahl der Menschen mit einem Minijob in Privathaushalten ist im Vergleich zum Vorquartal um 4 Prozent gesunken. Zum 31. März 2024 sind 249.479 geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale gemeldet.

„Immer mehr Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen. Haushaltshilfen sind für sie eine wichtige und oft unerlässliche Entlastung. Im Gegenzug verdienen die Haushaltshilfen neben überdurchschnittlicher Bezahlung auch Wertschätzung für ihre Arbeit – und ein legales Beschäftigungsverhältnis. Daher ist es unerlässlich, Minijobberinnen und Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit und der Arbeitgeber macht sich strafbar“, betont Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund auch die Minijob-Zentrale gehört.

Quelle: Minijobzentrale