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Minijobreform kommt zum 1. Oktober 2022

Jetzt ist es amtlich: Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohnes ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro zugestimmt. Damit im Zusammenhang steht die Reform der Mini- und Midijobs.

Sozialversicherung
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Minijob

Jetzt ist es amtlich: Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohnes ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro zugestimmt. Damit im Zusammenhang steht die Reform der Mini- und Midijobs. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Entgeltgrenze für Minijobs wird von derzeit 450 Euro auf 520 Euro erhöht.
  • Dieser Grenzwert wird künftig an die Entwicklung des Mindestlohnes angepasst. Basis dafür ist eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden.
  • Für Arbeitnehmer, die derzeit zwischen 450 Euro und 520 Euro verdienen und deshalb versicherungspflichtig sind, gibt es Übergangsregelungen, damit der Versicherungsstatus erhalten bleiben kann.
  • Der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich (Gleitzone) wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Die Beitragsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert. Dieser Grenzwert wird nicht automatisch angepasst.

 

Quelle: Bundesrat

 

Foto: © AdobeStock/Fokussiert

 

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