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Minijobs werden günstiger!

Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijobzentrale. Hinzu kommen die üblichen Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage. Zum 1 Januar 2022 treten hier einige Vergünstigungen in Kraft.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Mitarbeiter an Tankstelle

Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijobzentrale. Hinzu kommen die üblichen Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage.

Zum 1 Januar 2022 treten hier einige Vergünstigungen in Kraft:

  • Der Umlagesatz U1 der Minijobzentrale sinkt von 1,0 Prozent auf 0.9 Prozent.
  • Der Umlagesatz U2 der Minijobzentrale sinkt von 0,39 Prozent auf 0,29 Prozent.
  • Die Insolvenzgeldumlage (für alle) sinkt von 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent.

Die Unterschiede sind zwar nicht riesig, aber auch kleine Beträge summieren sich im Laufe eines Jahres durchaus.

Quelle: Minijobzentrale

Teaserfoto: © Adobe Stock/fuchs mit foto

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