Minijobs werden günstiger!
Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijobzentrale. Hinzu kommen die üblichen Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage. Zum 1 Januar 2022 treten hier einige Vergünstigungen in Kraft.
Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijobzentrale. Hinzu kommen die üblichen Umlagen für die Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage.
Zum 1 Januar 2022 treten hier einige Vergünstigungen in Kraft:
- Der Umlagesatz U1 der Minijobzentrale sinkt von 1,0 Prozent auf 0.9 Prozent.
- Der Umlagesatz U2 der Minijobzentrale sinkt von 0,39 Prozent auf 0,29 Prozent.
- Die Insolvenzgeldumlage (für alle) sinkt von 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent.
Die Unterschiede sind zwar nicht riesig, aber auch kleine Beträge summieren sich im Laufe eines Jahres durchaus.
Quelle: Minijobzentrale
Teaserfoto: © Adobe Stock/fuchs mit foto