Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Mitarbeiter PC-Programm (MPP)

FRAGE: Unsere Mitarbeiter können Laptops, Tablets etc. leasen. Die Leasingrate wird über eine monatliche Gehaltsumwandlung vom Mitarbeiter gezahlt. Da die Gehaltsumwandlung seit dem 01.01.2022 aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr sozialversicherungsfrei ist, erarbeiten wir mögliche Lösungen für unsere MPP-Bestandsfälle. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine (Teil-)Zuschusszahlung als laufenden Arbeitslohn zahlt, wären dann die Anforderungen an die Zusätzlichkeit in der Sozialversicherung erfüllt?

Fragen aus den ARGEn
Lesezeit 2 Min.

FRAGE: Unsere Mitarbeiter können Laptops, Tablets etc. leasen. Die Leasingrate wird über eine monatliche Gehaltsumwandlung vom Mitarbeiter gezahlt. Da die Gehaltsumwandlung seit dem 01.01.2022 aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr sozialversicherungsfrei ist, erarbeiten wir mögliche Lösungen für unsere MPP-Bestandsfälle. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine (Teil-)Zuschusszahlung als laufenden Arbeitslohn zahlt, wären dann die Anforderungen an die Zusätzlichkeit in der Sozialversicherung erfüllt?

 

ANTWORT: Bei Mitarbeiter-PC-Programmen (MPP) gibt es zwei Lösungsansätze:

  1. Die Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsgeräte wird vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Sache zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt. Diese zusätzliche Arbeitgeberleistung ist steuer- und beitragsfrei.
  2. Es findet eine Gehaltsumwandlung zugunsten privater Nutzungsmöglichkeiten betrieblicher Geräte statt. In diesem Fall ist die Zusätzlichkeit nicht erfüllt. Da die Zusätzlichkeit nur im Beitragsrecht gefordert ist, aber nicht im Steuerrecht gemäß § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG), ist die Gehaltsumwandlung steuerfrei, aber beitragspflichtig.

 

Die Sozialversicherungsfreiheit kann bei MPP nur erreicht werden, wenn der Arbeitgeber diese Geräte als Sache zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt. Wenn die Leasingrate vom Mitarbeiter im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gezahlt wird und der Arbeitgeber dazu eine Zuschusszahlung leistet, ist die Zuschusszahlung normaler steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber stellt dann nicht die Sache zusätzlich zur Verfügung, sondern zahlt Geld zusätzlich zum Arbeitslohn. Die Gehaltsumwandlung reduziert in diesen Fällen nicht das sozialversicherungspflichtige Brutto.

 

Beispiel 1:

Monatliches Gehalt                                       4.500 Euro

Gehaltsumwandlung MPP                             100 Euro

→ 4.400 Euro steuerpflichtig, 4.500 Euro beitragspflichtig

 

Beispiel 2:

Monatliches Gehalt                                       4.500 Euro

Gehaltsumwandlung MPP                             100 Euro

AG-Zuschuss                                                        100 Euro

→ 4.500 Euro steuerpflichtig, 4.600 Euro beitragspflichtig

 

Beispiel 3:

Monatliches Gehalt                                                                                          4.500 Euro

Zusätzliche Nutzungsüberlassung eines elektronischen Geräts       100 Euro

→ 4.500 Euro steuerpflichtig, 4.500 Euro beitragspflichtig

 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand

 

 

 

Diesen Beitrag teilen: