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Neue Ausbildungsordnungen : Fluggerätelektroniker und Fluggerätmechaniker

Vor allem Qualitätssicherung und Risikomanagement haben in den Ausbildungsordnungen an Bedeutung gewonnen. Zu nennen sind hier etwa das Fehlermeldewesen, das Auswerten von eigenen und fremden Fehlern sowie die Bedeutung von Kommunikation bei der Arbeit zur Risikominderung.

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Hintergrund für die Anpassung von Ausbildungsordnungen ist häufig die Veränderung der betrieblichen Anforderungen an die Ausbildung oder neue technische Entwicklungen. Im Falle der Fluggerätelektroniker und Fluggerätmechaniker liegt der Grund in einer EU-Verordnung. Teil ihrer Ausbildung sind alle Inhalte, die für eine Lizenz für luftfahrttechnisches Personal zur Freigabe von Luftfahrzeugen gemäß Teil-66 der gültigen EU-Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 relevant sind.

Dies soll auch in Zukunft so bleiben, und die in Deutschland ausgebildeten Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen sollen keine gesonderten Prüfungen für den Erhalt einer sogenannten CAT A-Lizenz ablegen müssen. Daher hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnungen an veränderte EU-Anforderungen angepasst (Durchführungsverordnung (EU) 2023/989). Die Änderungen treten zum 1. August 2024 in Kraft.

Vor allem Qualitätssicherung und Risikomanagement haben in den Ausbildungsordnungen an Bedeutung gewonnen. Zu nennen sind hier etwa das Fehlermeldewesen, das Auswerten von eigenen und fremden Fehlern sowie die Bedeutung von Kommunikation bei der Arbeit zur Risikominderung. Im technischen Bereich ist der Erwerb von Kenntnissen über gängige Fertigungsverfahren und häufige Produktionsfehler stärker in den Fokus gerückt. Zudem wurden die bereits am 1. August 2021 in Kraft getretenen Standardberufsbildpositionen (Empfehlung 172 des BIBB-Hauptausschusses) in die Verordnungen aufgenommen. Die bisherigen Prüfungen haben sich bewährt und werden daher in der gültigen Form fortgeführt.

Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben, bei der Bundeswehr und in Flugschulen. Die Änderungen der Ausbildungsordnungen und die darauf abgestimmten, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung modifizierten Rahmenlehrpläne aktualisieren die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013.

Quelle: BIBB