Neue Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht
Die Beurteilung von Versicherungspflicht und -freiheit von Minijobs ist nicht immer ganz einfach. Neben der gesetzlichen Vorschrift, die oft wenig aussagekräftig ist, haben sich als Beurteilungsgrundlage die Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger etabliert.
Diese werden von allen SV-Trägern als geltendes Recht angewandt, wodurch die Arbeitgeber, die sich in ihrer Beurteilung hiernach richten, auf der sicheren Seite sind. Die Richtlinien werden bei Bedarf angepasst. Jetzt sind sie aktuell neu veröffentlicht worden. Eingearbeitet sind der ab Januar geltende neue Grenzwert und der Wegfall der Übergangsregelung.
Die aktuellen Geringfügigkeitsrichtlinien können Sie sich hier herunterladen: Download (PDF, 841 KB).
Quelle: L+G Redaktion