Neue Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentenbezieher
Das Achte SGB IV-Änderungsgesetz beinhaltet neben den geänderten technischen Rahmenbedingungen im Bereich der Digitalisierung ganz wesentlich die Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen für die beitrags- und melderechtlichen Regelungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Bestehende Verfahren der Sozialversicherung sollen weiterentwickelt und neue Verfahren im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung vorangetrieben werden.

Hierfür sollen elektronische Meldewege weiter ausgestaltet und optimiert werden. Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sind zielführend im Sinne einer Digitalisierung und Entbürokratisierung administrativer Prozesse, und die gesetzlichen Regelungen tragen zur Rechtssicherheit bei. Im Folgenden sollen die Regelungen zum Hinzuverdienst näher beleuchtet werden.
Regelungen zum Hinzuverdienst bei Rentenbeziehern
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten für die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auf das 14-Fache der monatlichen Bezugsgröße angehoben. Diese Anhebung war bis zum 31.12.2022 befristet. Ohne die gesetzliche Neuregelung wäre die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab 01.01.2023 wieder auf 6.300 Euro abgesenkt worden.