Neue Version von sv.net verfügbar
Für die Unternehmen ist die elektronische Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen an die Einzugsstellen gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine Reihe anderer Kontakte zu den Sozialversicherungsträgern sind ausschließlich auf digitalem Wege möglich. In der Regel geschieht das automatisch über ein dafür zugelassenes Gehaltsabrechnungsprogramm.
Für die Unternehmen ist die elektronische Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen an die Einzugsstellen gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine Reihe anderer Kontakte zu den Sozialversicherungsträgern sind ausschließlich auf digitalem Wege möglich. In der Regel geschieht das automatisch über ein dafür zugelassenes Gehaltsabrechnungsprogramm.
Für alle anderen Fälle steht sv.net zur Verfügung, eine so genannte Ausfüllhilfe, die von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellt wird.
Für sv.net ist zum 1. Juli 2022 eine neue Version (22.2.0) verfügbar. Neben einigen technischen Optimierungen ist insbesondere das Verfahren rvBEA, also der elektronische Austausch von Unterlagen zwischen Arbeitgebern und der Deutschen Rentenversicherung angepasst worden. Ab Juli 2022 darf nur noch die neue Version verwendet werden. Wer die Browserversion sv.net/standard nutzt, muss sich um nichts kümmern, die neue Version wird automatisch zur Verfügung gestellt. Für die Desktopversion sv.net/comfort ist ein Download und die Installation auf dem Rechner erforderlich. Der Download ist ab 1. Juli 2022 verfügbar (https://www.itsg.de/produkte/sv-net/).
Quelle: itsg
Foto: © AdobeStock/Julien BASTIDE