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Neuer Rahmenplan zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Dem Ausbildungspersonal in Betrieb und Berufsschule kommt eine Schlüsselrolle zu, um die Fachkräfte von morgen für den sich wandelnden Arbeitsmarkt vorzubereiten. Es sind die Ausbilderinnen und Ausbilder, die den Auszubildenden das Rüstzeug vermitteln müssen, um für die Herausforderungen der ökonomischen und ökologischen Transformation, der zunehmenden Digitalisierung und der Nachhaltigkeit gewappnet zu sein.

Allgemein
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Eine vielfältige Humanressourcen-Gruppe lächelt und applaudiert enthusiastisch in einer scheinbaren Büro- oder Konferenzumgebung.
Foto: © stock.adobe.com/Felix/peopleimages.com

Gleichzeitig sind sie schon länger mit einer steigenden Heterogenität der Auszubildenden konfrontiert. Um diese Aufgaben gut bewältigen zu können, muss das Ausbildungspersonal selbst fit für die Zukunft gemacht werden. Dies berücksichtigt der nun modernisierte Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat diesen beschlossen und empfiehlt seine Anwendung.

BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esserbetont die Bedeutung der Modernisierung: „Für das Gelingen des Transformationsprozesses brauchen wir gut qualifiziertes Ausbildungspersonal, das die künftigen Fachkräfte auf die Arbeitswelt von morgen vorbereitet. Ausbilderinnen und Ausbilder in der Berufsbildung sind die Garanten der Qualität. Der neue Rahmenplan leistet einen aktiven Beitrag zu dieser Qualitätssicherung. Er setzt einheitliche und zeitgemäße Standards für die Durchführung von Lehrgängen auf dem Weg zur Ausbildereignungs-Prüfung.“

Der neue Rahmenplan wurde von einem Fachbeirat mit Sachverständigen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen unter der Leitung des BIBB erarbeitet. Initiiert wurde die Aktualisierung durch eine Weisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Gründe für die Überarbeitung des letztmalig 2009 erneuerten Rahmenplans liegen in den vielfältigen Herausforderungen und Veränderungen der Arbeitswelt, denen auch die berufliche Bildung unterworfen ist. Durch die Modernisierung werden vor allem folgende Themen gestärkt:

  • Aspekte der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit,
  • Sicherung des Fachkräftenachwuchses unter Berücksichtigung des demografischen Wandels,
  • die Rolle des Ausbildungspersonals als Lernbegleitung,
  • lernaktivitätsfördernde und gestaltungsoffen formulierte Ausbildungsmethoden,
  • Einsatz von digitalen Lernmedien sowie virtuellen und hybriden Lernumgebungen,
  • Berücksichtigung und Umgang mit der Heterogenität der Auszubildenden,
  • Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt sowie die Entwicklung interkultureller Kompetenz,
  • Förderung der sozialen und persönlichen Entwicklung der Auszubildenden und
  • die Möglichkeiten des – auch digitalen – Ausbildungsmarketings.

Die empfohlene Lehrgangsdauer bleibt bei insgesamt 115 Unterrichtsstunden. Der Fachbeirat berücksichtigte jedoch aktuelle Entwicklungen und empfiehlt die Aufteilung in nicht weniger als 90 Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht sowie nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleitete Selbstlernphasen.

Weitere Informationen:
Der neue Rahmenplan wurde als Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses verabschiedet. Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt. Der Rahmenplan ist als Hauptausschuss-Empfehlung Nr. 135 abrufbar unter: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA135.pdf

Quelle: BIBB

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