Neues Gesetz: Kurzarbeit wird vereinfacht
Nun hat der Bundestag den im Zuge der Corona-Krise beschlossenen Neuregelungen beim Zugang zu Kurzarbeitergeld (KUG) zugestimmt. Die neuen Regeln sollen bereits im April in Kraft treten.
Nun hat der Bundestag den im Zuge der Corona-Krise beschlossenen Neuregelungen beim Zugang zu Kurzarbeitergeld (KUG) zugestimmt. Die neuen Regeln sollen bereits im April in Kraft treten.
Die Zugangsschwelle zum Bezug von Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2021 befristet gesenkt. Ein Unternehmen kann fortan Kurzarbeit anmelden, wenn aufgrund der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung für wenigstens 10 Prozent der Arbeitnehmer keine Arbeit mehr da ist. Bisher war eine Quote von 30 Prozent erforderlich. Ferner sollen die Betriebe vor der KUG-Auszahlung darauf verzichten, für die betroffenen Beschäftigten aufgrund des Arbeitsausfalls negative Arbeitszeitsalden aufzubauen. Auch dies war bisher anders geregelt, Unternehmen mussten je nach Betriebsvereinbarung für ihre Beschäftigten auch Minusstunden aufbauen, um Kurzarbeit zu vermeiden.
Weiterhin werden nach dem Willen des Gesetzgebers künftig auch Leiharbeitnehmer in die Regelungen zur Kurzarbeit einbezogen. Diese Branche war bisher vom Bezug von KUG ausgeschlossen.
Neuerungen gibt es auch für den Bereich der Sozialversicherungsbeiträge: diese soll künftig komplett von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Die KUG-Bezugsdauer kann indes weiterhin auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Quelle: LOHN+GEHALT