Neues Gesetz soll Arbeitsmigration nach Deutschland erneut erleichtern
Die arbeitsbedingte Migration nach Deutschland wird abermals vereinfacht mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erfreut diese Entwicklung und erklärt und bewertet im neuen Discussion Paper die erneuerte Rechtslage, die dieses Gesetz mit sich bringen wird.
Die wichtigsten Änderungen des im Bundesrat verabschiedeten Gesetzes: Berufserfahrene können unter bestimmten Voraussetzungen ohne die Anerkennung ihres Berufsabschlusses einreisen und in Deutschland arbeiten; in vielen Fällen kann die Anerkennung auch nach der Einreise erfolgen. „Die Reform ist ein richtiger und wichtiger Schritt für das Einwanderungsland Deutschland“, betont BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. Gleichzeitig bleibe die Anerkennung für den Zugang zu bestimmten Berufen Voraussetzung und sei für eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung – in allen Berufen. „Mit einem anerkannten Abschluss haben ausländische Fachkräfte nachweislich bessere Jobchancen, sie verdienen mehr und stehen auch bei einem Arbeitgeberwechsel besser da. Ferner können Arbeitgeber Qualifikationen mit dem Anerkennungsbescheid oft besser und schneller beurteilen“, so Esser.
Damit alle Seiten künftig auch wirklich von den Vorteilen profitieren, ist die angestrebte Optimierung der Anerkennungsprozesse nach wie vor wichtig. Das Discussion Paper nennt dafür zentrale Handlungsfelder. Dazu gehören: die Vereinheitlichung von Anforderungen an Unterlagen, der Ausbau der Qualifizierungsangebote und noch mehr Transparenz über die Anerkennungsfähigkeit mittels einer Datenbank bereits geprüfter Abschlüsse. Das BIBB bringt sich mit seiner Expertise auch konkret in die Praxis ein – das Institut unterstützt Akteure unter anderem dabei, Musterbescheide zu entwickeln und die digitale Antragstellung umzusetzen.
Das BIBB-Discussion Paper steht unter https://res.bibb.de/vet-repository_781509 zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unter: www.bibb.de/anerkennung.
Quelle: BIBB