Neuregelung Krankenkassenwechsel
FRAGE: Beim Krankenkassenwechsel ist die Papier-Mitgliedsbescheinigung zum 01.01.2021 weggefallen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht oder verspätet über den Krankenkassenwechsel informiert und demzufolge vom Arbeitgeber keine Ab- und Anmeldung bei den Krankenkassen vorgenommen wurde?
FRAGE: Beim Krankenkassenwechsel ist die Papier-Mitgliedsbescheinigung zum 01.01.2021 weggefallen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht oder verspätet über den Krankenkassenwechsel informiert und demzufolge vom Arbeitgeber keine Ab- und Anmeldung bei den Krankenkassen vorgenommen wurde?
ANTWORT: Zum 01.01.2021 wurde die bisherige Mitgliedsbescheinigung durch eine elektronische Mitgliedsbestätigung ersetzt. Der Arbeitnehmer muss sich bei der Krankenkasse anmelden, bei der er seine Mitgliedschaft begründen möchte. Der Arbeitnehmer ist nur noch verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich (formlos) über die gewählte Krankenkasse und das Datum des Kassenwechsels zu informieren.
Die „neue“ und die „alte“ Krankenkasse klären untereinander den Krankenkassenwechsel, wenn der Arbeitnehmer bei der neuen Krankenkasse sein Wahlrecht ausgeübt hat. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der alten Krankenkasse ab- und bei der neuen Krankenkasse angemeldet hat.
Eine verspätete Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber hat keine rechtlichen Konsequenzen. Auch wenn der Arbeitnehmer vergessen hat, den Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel zu informieren, ist der Wechsel rechtswirksam zu dem von den Krankenkassen festgelegten Datum. I. d. R. wird sich die neu gewählte Krankenkasse irgendwann bei dem Arbeitgeber melden und nachfragen, warum kein Krankenkassenwechsel vorgenommen wurde. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall erforderliche Korrekturen vornehmen (in der Entgeltabrechnung und in den Beitragsnachweisen) und zu dem von der Krankenkasse vorgegebenen Datum rückwirkend die DEÜV-Meldungen erstellen (Abmeldung bei der alten und Anmeldung bei der neuen Krankenkasse).
alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand und Thomas Fromme