Nur jeder zehnte Betrieb nutzt die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, indem sie unter bestimmten Umständen die Lehrgangskosten übernimmt und den Betrieben während der Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zahlt. Wie aktuelle Daten aus einer IAB-Befragung zeigen, wurde dieses Angebot bislang von zehn Prozent der Betriebe genutzt. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, indem sie unter bestimmten Umständen die Lehrgangskosten übernimmt und den Betrieben während der Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zahlt. Wie aktuelle Daten aus einer IAB-Befragung zeigen, wurde dieses Angebot bislang von zehn Prozent der Betriebe genutzt. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.
Angesichts des wirtschaftlichen Strukturwandels ist berufliche Weiterbildung äußerst wichtig. Sie kann dazu beitragen, die Produktivität der Beschäftigten zu erhalten oder zu erhöhen und damit die individuellen Beschäftigungschancen zu sichern oder zu verbessern. Allerdings haben nicht alle Beschäftigten gleichermaßen Zugang zu Weiterbildung. Insbesondere geringqualifizierte, aber auch ältere Beschäftigte sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen nehmen nur unterdurchschnittlich an Weiterbildung teil. Dies ist auch deswegen problematisch, weil sich die Fachkräfteengpässe in vielen Berufen nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels tendenziell verschärfen.
Um die Weiterbildungsbeteiligung dieser Gruppen zu fördern, hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2006 das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) initiiert (siehe Infokasten „Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit“). Zentraler Ansprechpartner für diese Förderung ist immer der Betrieb. Das Förderinstrumentarium wurde im Januar 2019 mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ und im Oktober 2020 mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ deutlich erweitert. Seither kann die Weiterbildung von Beschäftigten grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert werden (siehe Infokasten „Daten“).
Wie im IAB-Kurzbericht 24/2020 dargelegt, hat sich die Zahl der Beschäftigten, die an einer geförderten Weiterbildung mit Übernahme von Lehrgangskosten teilgenommen haben, zwischen 2016 und 2019 auf 30.000 verdoppelt. Allerdings fiel der Zuwachs relativ zum Vorjahresniveau im Jahr 2019 sogar etwas niedriger aus als in den Vorjahren. Die Ausweitung der Fördermöglichkeiten ging damit kurzfristig nicht mit einer Beschleunigung des Zuwachses einher.
Für den IAB-Kurzbericht wurden Informationen zur Inanspruchnahme der Förderungen auf Ebene der Beschäftigten ausgewertet. Man wusste aber bislang nur wenig darüber, wie viele und welche Betriebe die Weiterbildungsförderung der BA kennen und von ihr Gebrauch machen. Neue Erkenntnisse hierüber liefern aktuelle Daten aus der IAB-Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“.
Mehr Informationen und den Zugang zum IAB-Bericht finden Sie unter https://www.iab-forum.de/nur-jeder-zehnte-betrieb-nutzt-die-weiterbildungsfoerderung-der-bundesagentur-fuer-arbeit/.
Quelle: IAB
Teaserbild: © Adobe Stock/Atstock Production