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OKK – Update Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Am Ende dieses Online-Kompaktkurses erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechtsprechungen.

Lesezeit 1 Min.
Ein Stift zeigt auf ein Stück zerrissenes Millimeterpapier mit der Aufschrift „Zuschlag“, was möglicherweise auf das OKK-Update für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge hinweist. Stapel von Münzen und eine offene Brieftasche mit Karten liegen im Hintergrund auf einer reflektierenden schwarzen Oberfläche.
Foto: stock.adobe.com/Eigens

Online-Kompaktkurs der Reihe „Payroll-EM-Special“

Nur wenige Beschäftigte arbeiten gerne und freiwillig an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Um die Arbeitszeiten für Beschäftigte attraktiver zu gestalten, zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zur normalen Entlohnung einen Zuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oft zusätzlich vergütet. Die Zahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN-Zuschläge) wird vom Gesetzgeber in der Form gefördert, dass Regelungen zur Steuer- und Beitragsfreiheit einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffen. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleiben die Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.

Schwerpunkte:

  • Arbeitsrechtliche Regelungen
    • Arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarung
    • Feiertagsregelungen
    • Höhe der Zuschläge
  • Steuerrechtliche Regelungen
    • Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen
    • Zeitlicher Rahmen von Sonn- und Feiertagen und der Nachtarbeit
  • Ermittlung des Grundlohns und der Grundlohnzusätze
    • Deckelung des Grundlohns bei 50 Euro/Stunde
  • Steuerfreie Zuschlagssätze
    • Höhe der steuerfreien Zuschlagssätze
    • Anforderungen an die Steuerfreiheit
  • Kombination von Zuschlägen
  • Beitragsrechtliche Regelungen
  • Beitragsrechtliche Besonderheiten
    • Deckelung des Grundlohns bei 25 Euro/Stunde
  • Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten (Phantomlohn) z. B. Krankheit
  • Aktuelle Rechtsprechung

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