Pfändung von Firmenrenten
Ein Mitarbeiter, der seit längerem eine Lohnpfändung hat, bekommt seit einigen Wochen eine Erwerbsminderungsrente.
Frage
Ein Mitarbeiter, der seit längerem eine Lohnpfändung hat, bekommt seit einigen Wochen eine Erwerbsminderungsrente. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf ein Invalidenkapital aus der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage. Ist das Invalidenkapital aus der betrieblichen Altersversorgung pfändbar?
Antwort
Nach § 850 Abs. 3 ZPO ist jede Rente wie Arbeitseinkommen pfändbar. Somit auch Firmenrenten bzw. Kapitalauszahlungen aus Rentenansprüchen (sozusagen als nachträglich gezahlter Arbeitslohn). Der Gesetzgeber hat nur das Guthaben solcher Rentenansprüche vor der Pfändung geschützt, jedoch nicht die Auszahlung.
Sabine Törppe-Scholand, alga-Competence-Center