Pflicht zur eAU soll verschoben werden
Nach der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMAS) zur Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sollen Vertragsärzte nun erst zum 1. Oktober 2021 zur Übermittlung der elektronischen Meldung verpflichtet werden.
Nach der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMAS) zur Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sollen Vertragsärzte nun erst zum 1. Oktober 2021 zur Übermittlung der elektronischen Meldung verpflichtet werden. Eigentlich war diese Pflicht ab Januar 2021 vorgesehen. Grund für die geplante Verschiebung sind die in vielen Praxen bisher fehlenden technischen Voraussetzungen.
Der GKV-Spitzenverband muss der vorgesehenen Verschiebung allerdings noch zustimmen. Im Gespräch soll auch eine Verschiebung der Pflicht auf 1. Juli 2021 sein.
Quelle: LOHN+GEHALT