Praktischer Rechner zur Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts
Die Krankenversicherungspflicht eines Beschäftigten besteht nur, solange das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.
Die Krankenversicherungspflicht eines Beschäftigten besteht nur, solange das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Dabei liegt die Betonung auf „regelmäßig“. Die Beurteilung ist nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch bei einer neuen Beschäftigung oder einer Veränderung des Entgelts vorzunehmen. Die Berechnung kann jetzt mittels einen Rechners der Techniker Krankenkasse (TK) erfolgen. Er steht kostenfrei im Internet zur Verfügung unter https://www.tk-lex.tk.de/externalcontent?_leongshared_serviceId=2006&_leongshared_externalcontentid=HI13950168
Quelle: TK
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