Programmablaufplan im Entwurf veröffentlicht
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2021 und die Entwürfe der Programmablaufpläne am 14.10.2020 bekannt gemacht.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2021 und die Entwürfe der Programmablaufpläne am 14.10.2020 bekannt gemacht.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags. Die für 2021 vorgesehenen weiteren Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden ebenfalls berücksichtigt (Stand: 14.10.2020).
Vorbehaltlich der Ergebnisse des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Familienentlastungsgesetz wurde beim Grundfreibetrag das Ergebnis des 13. Existenzminimumberichts umgesetzt und über den Gesetzentwurf hinaus von einer weiteren Anhebung des Grundfreibetrags um 48 Euro ausgegangen. Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung steht noch aus. Die Prüftabellen in den Programmablaufplänen wurden noch mit dem bisherigen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 % berechnet.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und auch im Hinblick auf noch laufende Gesetzgebungsverfahren Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Quelle: BMF vom 14.10.2020