Referentenentwurf für Steuerentlastungsgesetz 2022
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für angekündigte Steuerentlastungen für Verbraucher veröffentlicht. Es hält die Entlastungen vor allem wegen deutlich gestiegener Energiepreise für erforderlich.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für angekündigte Steuerentlastungen für Verbraucher veröffentlicht. Es hält die Entlastungen vor allem wegen deutlich gestiegener Energiepreise für erforderlich. Das geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 enthält eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie eine Vorziehung der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale.
Laut Bundesfinanzministerium soll das Steuerentlastungsgesetz 2022 insbesondere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 umsetzen. Zur Entlastung werde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben. Ferner werde der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022 erhöht. Zudem werde die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent rückwirkend ab dem 01.01.2022 vorgezogen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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