Reform beim Elterngeld
Zunächst gibt es neue Einkommensgrenzen. Lag die Obergrenze des gemeinsamen Einkommens bisher bei 300.000 €, wird die Grenze jetzt auf 500.000 € angehoben.
Zunächst gibt es neue Einkommensgrenzen. Lag die Obergrenze des gemeinsamen Einkommens bisher bei 300.000 €, wird die Grenze jetzt auf 500.000 € angehoben.
Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher als geplant zur Welt kamen, erhalten einen weiteren Monat Basiselterngeld beziehungsweise zwei weitere Elterngeld Plus-Monate.
Väter oder Mütter, die Elterngeld beziehen, daneben aber in Teilzeit arbeiten, dürfen dies künftig 32 statt 30 Stunden pro Woche tun, ohne den Anspruch zu verlieren.
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