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Reform beim Elterngeld

Zunächst gibt es neue Einkommensgrenzen. Lag die Obergrenze des gemeinsamen Einkommens bisher bei 300.000 €, wird die Grenze jetzt auf 500.000 € angehoben.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Würfel mit Symbolen und dem deutschen Text „Elterngeld“ auf einem Stapel Euro-Münzen vor einem bunten Hintergrund, die für Familienleistungen oder Elterngeld in Deutschland stehen.

Zunächst gibt es neue Einkommensgrenzen. Lag die Obergrenze des gemeinsamen Einkommens bisher bei 300.000 €, wird die Grenze jetzt auf 500.000 € angehoben.

Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher als geplant zur Welt kamen, erhalten einen weiteren Monat Basiselterngeld beziehungsweise zwei weitere Elterngeld Plus-Monate.

Väter oder Mütter, die Elterngeld beziehen, daneben aber in Teilzeit arbeiten, dürfen dies künftig 32 statt 30 Stunden pro Woche tun, ohne den Anspruch zu verlieren.

Beitragsbild: stock.adobe.com/magele-picture

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