Rente mit 63 – ein besonderer Fall
Fragen aus den ARGEn Entgeltabrechnung Versicherte werden geburtsjahrgangsbezogen schrittweise an die Rente mit 67 herangeführt. Hat einer dieser Jahrgänge 35 und mehr Beitragsjahre (langjährig Versicherte), ist ein vorzeitiger Rentenbezug ab 63 möglich
Frage
Versicherte werden geburtsjahrgangsbezogen schrittweise an die Rente mit 67 herangeführt. Hat einer dieser Jahrgänge 35 und mehr Beitragsjahre (langjährig Versicherte), ist ein vorzeitiger Rentenbezug ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen von 0,3% für jeden Monat vor dem Regelrentenalter.
Seit 01.07.2014 wurde nun ein eine Verbessrung für besonders langjährig Versicherte eingeführt, wenn diese 45 und mehr Beitragsjahre haben. Geburtsjahrgangsbezogen können diese bereits früher eine abschlagsfreie Rente beanspruchen. Beim Beispiel Jahrgang 1960 wären das 64 Jahre und 4 Monate, also 24 Monate früher als die Regelaltersrente.
Wenn dieser Versicherte Jahrgang 1960 mit 45 Beitragsjahren nun bereits mit 63 in Rente gehen will, kürzt sich dann der Abschlag ebenfalls um 24 Monate?
Antwort
Die Antwort lautet ganz eindeutig: NEIN
- Denn, es handelt sich bei der Rente 63+ für besonders langjährig Versicherte um eine vorübergehende eigenständige Regelung, welche in keinem Bezug zur Regelung der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen ab 63 für langjährig Versicherte steht.
- Die Rente ab 63+ wurde vom Gesetzgeber als abschlagsfreie „eigene Rentenart“ für besonders langjährig Versicherte so ausgestaltet, dass diese nur ohne der Möglichkeiten, vorzeitig und mit Abschlägen zu beziehen, genommen werden kann.
- Somit ist es nicht möglich die Rente ab 63 für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen und den fehlenden Anspruch an Kalendermonaten bis zum Erreichen der Erfüllungsvoraussetzungen für die Rente 63+ besonders langjährig Versicherter, mit einem verminderten Abschlag von jeweils 0,3%, zu nehmen.
- Diese Verminderung ist NICHT möglich, da diese dem Sinn und Zweck rentenrechtlicher Abschläge widersprechen würden.
- Wenn ein Rentenantrag auf vorzeitige Altersrente OHNE Erreichen der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente 63+ für besonders langjährig Versicherte gestellt wird, werden immer die fehelenden Monate bis zur Regelaltersrente als Kürzungsfaktoren verwendet werden.
Hintergrund:
- Rentenabschläge dienen grundsätzlich dem versicherungsmathematischen Ausgleich unterschiedlicher Rentenbezugszeiten.
- Der vorzeitige Rentenbezug belastet versicherungsmathematischen Kalkulationen der durchschnittlich kalkulierten Rentenbezugsdauer und damit die Mitglieder der Solidargemeinschaft, also auch die Beitragszahlungen.
- Ziel der Rentenabschläge ist es diese Belastungen in Grenzen / kalkulierbar zu halten, weshalb die monatliche Rentenzahlung bei vorzeitigen Renteneintritt, d.h. grundsätzlich vor Erreichen der Regelaltersgrenze, durch Abschläge von derzeit 0,3% pro Monat des vorgezogenen Rentenbezugs gekürzt werden muss.
- Ziel des Rentenabschlags ist es, dass sich das an den Rentner zu zahlende Gesamtvolumen der Altersrente über die gesamte Rentenlaufzeit, unabhängig vom Rentenbeginn und bei durchschnittlicher Lebenserwartung so bestimmt, dass diese in Summe immer gleich der Summe bei Verrentung zum Regelrentenalter bleibt.
Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Torsten Franke