Sachbezüge steigen 2023
Der Entwurf der Sachbezugsverordnung für das Kalenderjahr 2023 liegt vor. Danach werden die für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung zugrunde zu legenden Pauschalbeträge zum 1. Januar 2023 erhöht. Der Monatswert für die Verpflegung wird von 270 Euro auf 288 Euroangehoben.
Davon entfallen
- auf das Frühstück 60 Euro,
- auf das Mittagessen 114 Euro und
- auf das Abendessen ebenfalls 114 Euro.
Der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft wird von monatlich 241 Euro auf 265 Euro angehoben.
Daraus ergeben sich für die verschiedenen Konstellation folgende Sachbezugswerte:
Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (datakontext.com)
Quelle: BMAS, eigene Berechnungen