Sachbezugswerte steigen für 2022
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung werden zum 1.1.2022 an die Preisentwicklung angepasst. Der entsprechende Verordnungsentwurf sieht folgende Erhöhungen vor:

Sachbezugswerte steigen für 2022
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung werden zum 1.1.2022 an die Preisentwicklung angepasst. Der entsprechende Verordnungsentwurf sieht folgende Erhöhungen vor:
- Der Wert für das Frühstück steigt von 55 Euro auf 56 Euro,
- für das Mittag- und Abendessen von jeweils von 104 Euro auf 107 Euro.
- Der Wert für die Unterkunft erhöht sich von 237 Euro auf 241 Euro.
Die Beträge für besondere Unterbringungsformen finden Sie >> hier in der Tabelle. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, womit aber erfahrungsgemäß zu rechnen ist.
Quelle: BMAS
Teaserfoto: © AdobeStock/kai
