Seit 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen
Bis zum 30. Juni 2023 lag der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro. Dieser Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht. Die Beachtung der jeweils aktuellen Grenzwerte ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Versäumnisse und falsche Berechnungen können zu Schadenersatzforderungen führen.

Die neuen Grenzwerte sind im Bundesgesetzblatt – auch in Tabellenform veröffentlicht. Wie genau Sie mit Gehaltspfändungen umgehen müssen, hat das Bundesjustizministerium in einer Broschüre zum Thema zusammengestellt. Diese enthält bereits die neuen Werte. Den Download finden Sie unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsfreigrenzen/pfaendungsfreigrenzen_node.html
Quelle: BMJ