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Seit 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen

Bis zum 30. Juni 2023 lag der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro. Dieser Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht. Die Beachtung der jeweils aktuellen Grenzwerte ist für die Arbeitgeber verpflichtend. Versäumnisse und falsche Berechnungen können zu Schadenersatzforderungen führen.

Allgemein
Lesezeit 1 Min.
Ein Bild mit juristischem Thema, das ein blaues Paragraphensymbol, einen schwarzen Ordner mit der Aufschrift „Pfändungsfreigrenzen“ und eine goldene Waage zeigt.
Foto: © stock.adobe.com/MQ-Illustrations

Die neuen Grenzwerte sind im Bundesgesetzblatt – auch in Tabellenform veröffentlicht. Wie genau Sie mit Gehaltspfändungen umgehen müssen, hat das Bundesjustizministerium in einer Broschüre zum Thema zusammengestellt. Diese enthält bereits die neuen Werte. Den Download finden Sie unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsfreigrenzen/pfaendungsfreigrenzen_node.html

Quelle: BMJ

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