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Statement von GFOS: Arbeitszeiterfassung – Kommt die Stechuhr zurück?

Katharina Van Meenen-Röhrig ist CEO von der GFOS mbH, ein Familienunternehmen mit Zukunftsvision. Sie begrüßt das Urteil und wünscht allen bei der Einführung ihrer digitalen Zeiterfassung viel Erfolg.

Zeitwirtschaft
Lesezeit 1 Min.
Eine lächelnde Frau in einer blauen Bluse sitzt mit dem Kinn auf der Hand und blickt nachdenklich und zufrieden in einem hellen, modernen Büroumfeld.
Foto: © Katharina Van Meenen-Röhrig/GFOS mbH
Statement von Katharina Van Meenen-Röhrig ist CEO von der GFOS mbH

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 endlich bekräftigt. Damit besteht eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten. Kritische Stimmen betonen an dieser Stelle immer wieder, dass dadurch das Prinzip „Zeit über Leistung“ gefördert werde. Das ist meiner Erfahrung nach völlig anders, denn es ist Aufgabe von Führungskräften und Management, hier das Gegenteil und damit eine leistungsbezogene Unternehmenskultur zu vermitteln. Was also für den ein oder anderen nach Kontrolle klingt, hat für Arbeitnehmende und Arbeitgebende weitreichende Vorteile. Eine digitale Zeiterfassung bietet: 

  • Transparenz & Sicherheit und damit eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, 
  • eine vereinfachte Lohnbuchhaltung & Kostenersparnis, 
  • flexibel gestaltete Arbeitszeiten durch Gleitzeitkonten, 
  • Fairness durch Stundenausgleich.

GFOS ist gern mit einer passgenauen Lösung für Sie da. 

 

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