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Statement von PCS: Arbeitszeiterfassung – Kommt die Stechuhr zurück?

Caroline Elsner von der PCS Systemtechnik GmbH meint: „New Work braucht eine gesetzeskonforme und effektive Arbeitszeiterfassung.“

Zeitwirtschaft
Lesezeit 1 Min.
Professionelles Porträtfoto einer Frau mit lockigem Haar und blauem Top vor grauem Hintergrund.
Foto: © Caroline Elsner/PCS
Statement von Caroline Elsner von der PCS Systemtechnik GmbH 

Die heutige Generation – die Digital Natives – erwartet flexible Arbeitszeiten und -orte. Das ist Teil der New-Work-Philosophie. „Vertrauensarbeitszeit“ ist aber oft eine Einbahnstraße zu Lasten der Arbeitnehmer. Erst eine objektive Zeiterfassung ermöglicht eine Balance zwischen den Anforderungen der Arbeitswelt und dem Privatleben. Das ist eine Frage von fairen Arbeitsbedingungen und auch des Arbeitsschutzes.  

Niemand muss vor einem Bürokratiemonster Angst haben. Mit digitalen Lösungen lässt sich Arbeitszeiterfassung einfach und revisionssicher umsetzen. Wir empfehlen einen Mix aus stationären Zeiterfassungsterminals mit zusätzlichen Tools für die Buchung im Homeoffice, etwa mit Smartphone-Apps oder einer Webbrowser-Applikation. Alle erfassten Arbeitszeiten werden in einer zentralen Zeitwirtschaftslösung bewertet. 

PCS rät unbedingt dazu, sich mit Arbeitszeiterfassung zu befassen, denn durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 besteht bereits eine Pflicht zur Dokumentation. Besser heute schon im Sinne des Arbeitsschutzes handeln, dann sind Sie auf der sicheren Seite und können auch bei den Mitarbeitenden mit Transparenz und Fairness punkten.  

 

 

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