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Statement von Sage GmbH: Arbeitszeiterfassung – Kommt die Stechuhr zurück?

Lesezeit 1 Min.
Ein fröhlicher Mann mit Brille, der vor einem weißen Hintergrund breit lächelt.
Foto: © Gerrit Külpner/Sage GmbH
Statement von Gerrit Külpner, Director People and Employee Relations Central Europe der Sage GmbH
Nach dem Urteil des BAG sind viele Fragen offen. Insbesondere bleibt die Frage, wie die Pflicht zur Zeiterfassung in der Unternehmenspraxis umgesetzt werden soll. Hier besteht Rechtsunsicherheit, die vom deutschen Gesetzgeber schnellstmöglich beseitigt werden muss. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang: Wie mit flexiblen Arbeitszeitmodellen zu verfahren ist, bleibt gegenwärtig noch abzuwarten. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, ein System einzuführen, welches die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit erfasst. 

In Deutschland ist die Pflicht der Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter jedoch umstritten. Gerade die weitverbreiteten Vertrauensarbeitszeitmodelle leben davon, dass die Arbeitszeit eben nicht erfasst wird. Auch bei im Homeoffice arbeitenden Arbeitnehmern wird auf die Erfassung der Arbeitszeit häufig verzichtet. Hier treten die Kontrollmechanismen der Betriebe zugunsten der höheren Flexibilität vonseiten des Arbeitnehmers zurück, was beiden Seiten Vorteile bringt. 

 

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